Ausbildungsnachweise für Marion Sens
gemäß Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler

gemäß Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler

Diplomprüfung am 06.07.1989 zum Thema "Sanierung von Wohnungen der 50er Jahre" an der Fachhochschule Lippe, Abteilung Detmold, Fachbereich Architektur und Innenarchitektur
Abschlussprüfung am 10.11.1995 zum Thema "Investitionsmöglichkeiten in eine sichere Zukunft für altengerechtes Wohnen" an der Fachhochschule Lippe, Abteilung Detmold, Fachbereich Ingenieurwesen, Immobilienwirtschaft
Ausbildereignungsprüfung am 25.07.1997 gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft bei der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Fortbildungsnachweise für Marion Sens
gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Ab
dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler,
darunter auch die freien Handelsvertreter und Wohnimmobilienverwalter
gemäß §34 C der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von 3
Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildungen absolvieren.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Personen bereits mehrere Jahre Berufserfahrung haben oder nicht.
Fortbildungen seit 2018:
"Geldwäscheprävention in der Praxis", 15.03.2018, IHK Schwaben
"Realisierung Ihres Immobilientraumes", 13.11.2019, Josef Bail
"Fragetechniken für jede Situation", 14.11.2019, Markus Bianchi
"Körpersprache im Beruf und im Alltag", 16.11.2019, Carsten Schleuß
"Schwierige Menschen", 21.11.2019, Hermann Müller
"Projektmanagement", 09.01.2020, Hermann Müller